Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten
Andreas Barth, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 24.03.2017, wird unter der
Maßgabe, dass die Geschossfläche eingehalten wird, zustimmend Kenntnis
genommen.
Der Freiflächengestaltungsplan soll Bestandteil der Baugenehmigung werden.
Für Hauptgebäude
sind nur rote Ziegeldächer, Blechdächer und begrünte Flachdächer zulässig.
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Thujenhecken sind
unzulässig.
Bei
Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m
Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m
Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter
sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin
abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden,
ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Das Vorhaben berührt
archäologisch sensibles Gebiet, es ist mit Bodenfunden zu rechnen. Bauherr und
ausführende Firmen sind deswegen zu verpflichten, den Beginn der Erdarbeiten
rechtzeitig der Gemeinde Gauting (Tel. 089 / 89 337 168) und dem Landratsamt
Starnberg (Tel. 08151 / 148 477) anzuzeigen sowie jeden möglicherweise
archäologisch bedeutsamen Befund umgehend zu melden, damit sich die Gemeinde
oder die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Starnberg vor Baubeginn
wegen der Sicherung archäologisch bedeutsamer Funde mit den Betroffenen in
Verbindung setzen können.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung
der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen
usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde
empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und
bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung vorzusehen.