Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Tekturplänen des Architekten Wolfgang Gmal, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 31.03.2017, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen anderer Dachneigung beim Zeltdach nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 38 / STOCKDORF.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.