Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag der Antragstellerin mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 21.03.2017, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Fällung von „zu erhaltend“ festgesetzten
Bäumen nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 45 / STOCKDORF.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Als Ersatzpflanzung sind
an geeigneter Stelle zwei einheimische und standortgerechte Bäume sowie
Obstbäume zu pflanzen.