Sitzung: 25.04.2017 BA/041/XIV.WP
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3
Vorlage: Ö/0527/XIV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Dr. Sklarek, GR Eck, GR Moser, GR Jaquet
Beschluss:
- Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der
Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0527) vom 20.04.2017.
- Der Bauausschuss fasst als
Stellungnahme der Gemeinde Gauting im Verfahren der zweiten Anhörung zur Gesamtfortschreibung
des Regionalplans der Region München 2016 / 2017 folgenden Beschluss:
Im Gemeindegebiet Gauting sind Flächen für eine gewerbliche
Entwicklung innerhalb bebauter Ortsteile
nicht vorhanden. Aufgrund des hohen Flächendrucks in der Gemeinde Gauting ist
hinsichtlich der Generierung von Gewerbeflächen eine über die Innenentwicklung
hinausgehende Entwicklung notwendig. Da gemeindeeigene Flächen, auf denen eine
gewerbliche Entwicklung vorgesehen ist, sich direkt westlich an das
Asklepios-Klinikgelände in Gauting anschließen, entsteht ein zusammenhängender
Siedlungsraum im Randbereich des regionalen Grünzugs und somit keine Beeinträchtigung
der Funktion des regionalen Grünzugs. Zwischen den großen Siedlungskernen
Gauting und Unterbrunn bleiben ausreichend Freiflächen und Frischluftschneisen
erhalten.
Die gemeindeeigene Fläche für die geplanten
gewerblichen Vorhaben westlich des Asklepios-Klinikgeländes weist als intensiv
genutzte landwirtschaftliche Fläche keinen hohen naturschutzfachlichen Wert auf
und stellt keine schützenswerte Landschaftsstruktur dar. In der Planung für
dieses Areal sollen bestehende prägende Landschaftsstrukturen berücksichtigt
und vollständig erhalten bleiben. Der Bannwald im Norden bleibt unverändert
erhalten und stellt weiterhin ein wichtiges Frischluftproduktionsgebiet dar.
Die bestehende Fläche dient nicht der Erholungsnutzung. Durch die Überplanung
dieses Areals westlich des Asklepios-Klinikgeländes soll auch eine sichere und
grüne Durchwegung durch das Gebiet geschaffen und die Erreichbarkeit siedlungsnaher
Erholungsgebiete gestärkt werden. Die zukünftige Entwicklung in diesem Bereich
– sowohl der Asklepios Klinik als auch des kommunalen Grundstücks für die
gewerbliche Entwicklung – wird sich durch einen hohen Durchgrünungsanteil und
eine intensive Randeingrünung verträglich in den regionalen Grünzug einfügen.
Die Gemeinde Gauting beantragt daher die Herausnahme der Flächen der
Asklepios-Klinik und der westlich angrenzenden kommunalen Fläche aus der
Darstellung als regionalem Grünzug im Regionalplan. Die Gemeinde Gauting geht
davon aus, dass hierdurch die Funktionalität des regionalen Grünzugs in seiner
Gesamtheit nicht beeinträchtigt wird.
Aufgrund des
Siedlungsdrucks in der gesamten Region München hält die Nachfrage an Flächen
für eine bauliche Entwicklung im gesamten
Gemeindegebiet
Gauting unvermindert an. Die Gemeinde
Gauting fordert daher, zu gewährleisten, dass gemäß dem im Regionalplan unter B
II Z
4.6.1 festgelegten Ziel Planungen und
Maßnahmen zur organischen Entwicklung aller Gautinger
Ortsteile möglich sind.
Der Lärmschutzbereich für den Sonderflughafen
Oberpfaffenhofen muss unverändert erhalten bleiben. Gegenüber der derzeitigen
Situation darf hinsichtlich des Fluglärms, der künftig vom Sonderflughafen ausgeht,
keine Verschlechterung für das Gemeindegebiet Gauting eintreten.
Im Gemeindegebiet Gauting sind Flächen für eine gewerbliche Entwicklung
innerhalb bebauter Ortsteile nicht vorhanden. Aufgrund des hohen Flächendrucks
in der Gemein-de Gauting ist hinsichtlich der Generierung von Gewerbeflächen
eine über die Innenentwicklung hinausgehende Entwicklung notwendig. Da
gemeindeeigene Flächen, auf denen eine gewerbliche Entwicklung vorgesehen ist,
sich direkt westlich an das Asklepios-Klinikgelände in Gauting anschließen,
entsteht ein zusammenhängender Siedlungsraum im Randbereich des regionalen
Grünzugs und somit keine Beeinträchtigung der Funktion des regionalen Grünzugs.
Zwischen den großen Siedlungskernen Gauting und Unterbrunn bleiben ausreichend
Freiflächen und Frischluftschneisen erhalten.
Die gemeindeeigene Fläche für die geplanten gewerblichen Vorhaben
westlich des Asklepios-Klinikgeländes weist als intensiv genutzte
landwirtschaftliche Fläche keinen hohen naturschutzfachlichen Wert auf und
stellt keine schützenswerte Landschafts-struktur dar. In der Planung für dieses
Areal sollen bestehende prägende Landschaftsstrukturen berücksichtigt und
vollständig erhalten bleiben. Der Bannwald im Norden bleibt unverändert
erhalten und stellt weiterhin ein wichtiges Frischluftproduktionsgebiet dar.
Die bestehende Fläche dient nicht der Erholungsnutzung. Durch die Überplanung
dieses Areals westlich des Asklepios-Klinikgeländes soll auch eine sichere und
grüne Durchwegung durch das Gebiet geschaffen und die Erreichbarkeit
siedlungsnaher Erholungsgebiete gestärkt werden. Die zukünftige Entwicklung in
diesem Bereich – sowohl der Asklepios Klinik als auch des kommunalen
Grundstücks für die gewerbliche Entwicklung – wird sich durch einen hohen
Durchgrünungsanteil und eine intensive Randeingrünung verträglich in den
regionalen Grünzug einfügen.
Die Gemeinde Gauting beantragt daher die Herausnahme der Flächen der
Asklepios-Klinik und der westlich angrenzenden kommunalen Fläche aus der
Darstellung als regionalem Grünzug im Regionalplan (siehe hierzu die anliegende
Plandarstellung). Die Gemeinde Gauting geht davon aus, dass hierdurch die
Funktionalität des regio-nalen Grünzugs in seiner Gesamtheit nicht
beeinträchtigt wird.
Aufgrund des Siedlungsdrucks in der gesamten Region München hält die
Nachfrage an Flächen für eine bauliche Entwicklung im gesamten Gemeindegebiet
Gauting unvermindert an. Die Gemeinde Gauting fordert daher, zu gewährleisten,
dass gemäß dem im Regionalplan unter B II Z 4.6.1 festgelegten Ziel Planungen
und Maßnahmen zur organischen Entwicklung aller Gautinger Ortsteile möglich
sind.
Der Lärmschutzbereich für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen muss
unverändert erhalten bleiben. Gegenüber der derzeitigen Situation darf
hinsichtlich des Fluglärms, der künftig vom Sonderflughafen ausgeht, keine
Verschlechterung für das Gemeinde-gebiet Gauting eintreten.
Ja
13 : Nein 0
Das im Regionalplan neu formulierte Ziel Z 2.3.2 (mindestens sechs
Fahrten je Richtung und Stunde im gesamten S-Bahnnetz) ist nicht als Ziel,
sondern als Grundsatz in den Regionalplan aufzunehmen.