Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Dr. Sklarek, GR Eck, GR Moser, GR Jaquet


Beschluss:

 

  1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Druck­sache Ö 0527) vom 20.04.2017.

 

  1. Der Bauausschuss fasst als Stellungnahme der Gemeinde Gauting im Verfahren der zweiten Anhörung zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans der Region München 2016 / 2017 folgenden Beschluss:

 

Im Gemeindegebiet Gauting sind Flächen für eine gewerbliche Entwicklung  innerhalb bebauter Ortsteile nicht vorhanden. Aufgrund des hohen Flächendrucks in der Ge­meinde Gauting ist hinsichtlich der Generierung von Gewerbeflächen eine über die Innenentwicklung hinausgehende Entwicklung notwendig. Da gemeindeeigene Flä­chen, auf denen eine gewerbliche Entwicklung vorgesehen ist, sich direkt westlich an das Asklepios-Klinikgelände in Gauting anschließen, entsteht ein zusammenhängen­der Siedlungsraum im Randbereich des regionalen Grünzugs und somit keine Beein­trächtigung der Funktion des regionalen Grünzugs. Zwischen den großen Siedlungs­kernen Gauting und Unterbrunn bleiben ausreichend Freiflächen und Frischluft­schneisen erhalten.

 

Die gemeindeeigene Fläche für die geplanten gewerblichen Vorhaben westlich des Asklepios-Klinikgeländes weist als intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche keinen hohen naturschutzfachlichen Wert auf und stellt keine schützenswerte Landschafts­struktur dar. In der Planung für dieses Areal sollen bestehende prägende Land­schaftsstrukturen berücksichtigt und vollständig erhalten bleiben. Der Bannwald im Norden bleibt unverändert erhalten und stellt weiterhin ein wichtiges Frischluftproduk­tionsgebiet dar. Die bestehende Fläche dient nicht der Erholungsnutzung. Durch die Überplanung dieses Areals westlich des Asklepios-Klinikgeländes soll auch eine sichere und grüne Durchwegung durch das Gebiet geschaffen und die Erreichbarkeit siedlungsnaher Erholungsgebiete gestärkt werden. Die zukünftige Entwicklung in die­sem Bereich – sowohl der Asklepios Klinik als auch des kommunalen Grundstücks für die gewerbliche Entwicklung – wird sich durch einen hohen Durchgrünungsanteil und eine intensive Randeingrünung verträglich in den regionalen Grünzug einfügen.

 

Die Gemeinde Gauting beantragt daher die Herausnahme der Flächen der Asklepios-Klinik und der westlich angrenzenden kommunalen Fläche aus der Darstellung als regionalem Grünzug im Regionalplan. Die Gemeinde Gauting geht davon aus, dass hierdurch die Funktionalität des regionalen Grünzugs in seiner Gesamtheit nicht be­einträchtigt wird.

 

Aufgrund des Siedlungsdrucks in der gesamten Region München hält die Nachfrage an Flächen für eine bauliche Entwicklung im gesamten Gemeindegebiet Gauting un­vermindert an. Die Gemeinde Gauting fordert daher, zu gewährleisten, dass gemäß dem im Regionalplan unter B II Z 4.6.1 festgelegten Ziel Planungen und Maßnahmen zur organischen Entwicklung aller Gautinger Ortsteile möglich sind.

 

Der Lärmschutzbereich für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen muss unverändert erhalten bleiben. Gegenüber der derzeitigen Situation darf hinsichtlich des Fluglärms, der künftig vom Sonderflughafen ausgeht, keine Verschlechterung für das Gemein­degebiet Gauting eintreten.

 

Im Gemeindegebiet Gauting sind Flächen für eine gewerbliche Entwicklung innerhalb bebauter Ortsteile nicht vorhanden. Aufgrund des hohen Flächendrucks in der Gemein-de Gauting ist hinsichtlich der Generierung von Gewerbeflächen eine über die Innenentwicklung hinausgehende Entwicklung notwendig. Da gemeindeeigene Flächen, auf denen eine gewerbliche Entwicklung vorgesehen ist, sich direkt westlich an das Asklepios-Klinikgelände in Gauting anschließen, entsteht ein zusammenhän­gender Siedlungsraum im Randbereich des regionalen Grünzugs und somit keine Beeinträchtigung der Funktion des regionalen Grünzugs. Zwischen den großen Siedlungskernen Gauting und Unterbrunn bleiben ausreichend Freiflächen und Frischluftschneisen erhalten.

 

Die gemeindeeigene Fläche für die geplanten gewerblichen Vorhaben westlich des Asklepios-Klinikgeländes weist als intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche keinen hohen naturschutzfachlichen Wert auf und stellt keine schützenswerte Landschafts-struktur dar. In der Planung für dieses Areal sollen bestehende prägende Landschafts­strukturen berücksichtigt und vollständig erhalten bleiben. Der Bannwald im Norden bleibt unverändert erhalten und stellt weiterhin ein wichtiges Frischluftproduktionsgebiet dar. Die bestehende Fläche dient nicht der Erholungsnutzung. Durch die Überplanung dieses Areals westlich des Asklepios-Klinikgeländes soll auch eine sichere und grüne Durchwegung durch das Gebiet geschaffen und die Erreichbarkeit siedlungsnaher Erholungsgebiete gestärkt werden. Die zukünftige Entwicklung in die­sem Bereich – sowohl der Asklepios Klinik als auch des kommunalen Grundstücks für die gewerbliche Entwicklung – wird sich durch einen hohen Durchgrünungsanteil und eine intensive Randeingrünung verträglich in den regionalen Grünzug einfügen.

 

Die Gemeinde Gauting beantragt daher die Herausnahme der Flächen der Asklepios-Klinik und der westlich angrenzenden kommunalen Fläche aus der Darstellung als regionalem Grünzug im Regionalplan (siehe hierzu die anliegende Plandarstellung). Die Gemeinde Gauting geht davon aus, dass hierdurch die Funktionalität des regio-nalen Grünzugs in seiner Gesamtheit nicht beeinträchtigt wird.

 

Aufgrund des Siedlungsdrucks in der gesamten Region München hält die Nachfrage an Flächen für eine bauliche Entwicklung im gesamten Gemeindegebiet Gauting un­vermindert an. Die Gemeinde Gauting fordert daher, zu gewährleisten, dass gemäß dem im Regionalplan unter B II Z 4.6.1 festgelegten Ziel Planungen und Maßnahmen zur organischen Entwicklung aller Gautinger Ortsteile möglich sind.

 

Der Lärmschutzbereich für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen muss unverändert erhalten bleiben. Gegenüber der derzeitigen Situation darf hinsichtlich des Fluglärms, der künftig vom Sonderflughafen ausgeht, keine Verschlechterung für das Gemeinde-gebiet Gauting eintreten.

Ja 13 : Nein 0

 

Das im Regionalplan neu formulierte Ziel Z 2.3.2 (mindestens sechs Fahrten je Rich­tung und Stunde im gesamten S-Bahnnetz) ist nicht als Ziel, sondern als Grundsatz in den Regionalplan aufzunehmen.