Ein Bürger äußert seine Bedenken zur Ansiedlung eines Vollsortimenters auf dem ehemaligen AOA-Gelände. Rückmeldungen von Geschäftsleuten aufgrund seines Leserbriefes hätten ergeben, dass diese Umsatzeinbußen befürchten bzw. ihre Existenz bedroht sehen, wenn ein Vollsortimenter an dieser Stelle angesiedelt werde.

Er bemängelt, dass das in 2011 erstellte Einzelhandelskonzept veraltet sei und daher nicht mehr den heutigen Anforderungen entspreche.

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger erwidert, dass das von CIMA erstellte Einzelhandelskonzept seit 2011 fortgeschrieben wurde.

Der Bürger bittet um Veröffentlichung des Gutachtens sowie Offenlegung darüber, welche Kriterien dem Auftrag zugrunde liegen.

Die 1. Bürgermeisterin führt aus, dass sich der Auftrag auf das Gemeindegebiet bezogen habe und damit der ganze Bereich untersucht wurde. Auch die Untersuchung des Einflusses auf bereits ansässige Geschäfte war mit Bestandteil des Auftrags. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass nach wie vor ein Mangel an Vollversorgern im Ort bestehe. Auch sei eine Existensbedrohung für ortsansässige Geschäfte durch einen Vollversorger nicht damit verbunden.

Die 1. Bürgermeisterin lässt prüfen, inwieweit eine Veröffentlichung des Gutachtens erfolgen könne.