Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Moser
Beschluss:
Zu dem Antrag auf Abweichung von der gemeindlichen Einfriedungssatzung nach den Plänen des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 11.04.2017, wird eine Ausnahme gemäß § 31 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO zugelassen.