Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GRin Eiglsperger, GRin Strenkert


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen der Architektin Stefanie Leitenstern, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 19.04.2017, wird das gemeindliche Einvernehmen unter der Maßgabe erklärt, dass sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt (auch mit der talseitigen Wandhöhe).

 

Nicht erklärt wird das gemeindliche Einvernehmen für die Dreifachgarage. Aus städtebaulichen Gründen ist die Garage mindestens 2,0 m von der Münchener Straße abzurücken.

 

Das Vorhaben entspricht wegen teilweiser Errichtung  außerhalb des Bauraumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46 / GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird für das Hauptgebäude befürwortet, für die Dreifachgarage nur unter dem Vorbehalt der Einhaltung des 2,0 m Abstandes.

 

Einfriedungen sind außer an der Münchener Straße als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe, Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versi­ckern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und - bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzu­sehen.

 

Hauptgebäude  Ja 11 Nein 0

Dreifachgarage Ja   9 Nein 2