Sitzung: 23.05.2017 BA/042/XIV.WP
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Eiglsperger, GRin Strenkert
Beschluss:
Nicht erklärt wird das
gemeindliche Einvernehmen für die Dreifachgarage. Aus städtebaulichen Gründen
ist die Garage mindestens 2,0 m von der Münchener Straße abzurücken.
Das Vorhaben entspricht wegen teilweiser Errichtung außerhalb des Bauraumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46 / GAUTING.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird für das Hauptgebäude befürwortet, für die Dreifachgarage nur unter dem Vorbehalt der Einhaltung des 2,0 m Abstandes.
Einfriedungen sind außer an der Münchener Straße als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe, Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
· 0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
· 2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und - bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen.
Hauptgebäude Ja 11 Nein 0
Dreifachgarage Ja 9 Nein 2