Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Eiglsperger, GRin Strenkert, GRin Klinger
Beschluss:
Zu den im
Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen der Architekten Fleischmann und Kasperek, mit Eingangsstempel
der Gemeinde vom 20.04.2017, wird erklärt,
dass gemäß Art. 64 Abs. 2 BayBO ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden
soll.
Von dem Bauantrag nach den vorgenannten Plänen wird
ablehnend Kenntnis genommen:
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung
des Maßes der Nutzung (Geschossflächenzahl) und Überschreitung der
vorgeschriebenen Anzahl der Garagenstellplätze nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.
Die erforderlichen
Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden nicht befürwortet, da die
Grundzüge der Planung berührt werden.
Einfriedungen sind
in einer Höhe von höchstens 1,30 m Höhe als sockellose Holzzäune mit senkrechter
Lattung oder als Maschendraht mit Hinterpflanzung auszuführen.
Hecken sind bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Oberflächenbefestigungen
dürfen nur mit wasserdurchlässigen Belägen versehen werden.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls
freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur
nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche
ist unzulässig.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde
empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und -
bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen.