Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Antrag auf Befreiung von der gemeindlichen
Einfriedungssatzung nach den Plänen des Antragstellers, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 24.04.2017, wird eine
Befreiung gemäß § 31 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BauGB zugelassen.