Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Antrag auf Isolierte Befreiung zur Errichtung eines Baumhauses mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 27.04.2017 wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Errichtung einer Nebenanlage (Baumhaus) nicht den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 49 /
GAUTING + 1. Änderung.
Die erforderliche Ausnahme
kann befürwortet werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
es mindestens einen Bezugsfall gibt (Fl.Nr. 1059/).
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.