Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Antrag auf Isolierte Befreiung zur Errichtung eines Baumhauses mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 27.04.2017 wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung einer Nebenanlage (Baumhaus) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 49 / GAUTING + 1. Änderung.

 

Die erforderliche Ausnahme kann befürwortet werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und es mindestens einen Bezugsfall gibt (Fl.Nr. 1059/).

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.