Sitzung: 23.05.2017 BA/042/XIV.WP
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Eck, GRin Eiglsperger, GRin Strenkert, GR Mac Fadden, GR Moser
Beschluss:
Von dem Baumfällantrag
des Antragstellers mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 27.04.2017, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 123 / GAUTING.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet. Als
Ersatzpflanzung ist an geeigneter Stelle ein einheimischer und standortgerechter
Baum zu pflanzen. Empfohlen wird eine Rotbuche mit einem Stammumfang von mind.
20-25 cm.
Fällung Ja 11 Nein
0
Ersatzpflanzung Ja 7 Nein 4