Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Eck, GRin Eiglsperger, GRin Strenkert, GR Mac Fadden, GR Moser


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag des Antragstellers mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 27.04.2017, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 123 / GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet. Als Ersatzpflanzung ist an geeigneter Stelle ein einheimischer und standortgerechter Baum zu pflanzen. Empfohlen wird eine Rotbuche mit einem Stammumfang von mind. 20-25 cm.

 

Fällung               Ja 11 Nein 0
Ersatzpflanzung Ja  7 Nein 4