Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf Teilbaugenehmigung nach den Plänen der Batzer und Hartmann Planungsgesellschaft mbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 04.05.2017, wird das gemeindliche Ein­vernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB unter der Bedingung erklärt, dass der Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück Fl. Nr. 220/2 und der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 179 / GAUTING abgeschlossen sind.

 

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 179 / GAUTING.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Ein­haltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung, eine Begrünung vorzusehen.