Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Antrag
auf Teilbaugenehmigung nach den Plänen der Batzer und Hartmann Planungsgesellschaft
mbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 04.05.2017,
wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB unter der Bedingung
erklärt, dass der Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück Fl. Nr. 220/2 und der
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 179 / GAUTING
abgeschlossen sind.
Das Vorhaben
entspricht den Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 179 / GAUTING.
Anfallendes Niederschlagswasser ist
ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des Baumbestandes generell
(Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und
Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen
usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung
den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung, eine
Begrünung vorzusehen.