Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldungen: GRe Mc Fadden, Franke, Rindermann
GR Mc Fadden teilt mit, dass er die vorgelegte Satzung grundsätzlich in Ordnung finde. Folgende Inhalte sollten seiner Meinung nach jedoch geändert werden:
§ 3: Die Beschränkung auf „Gemeindebürger“ sollte aufgehoben werden. Vorschlag: „Jeder“ hat Anspruch auf Zugang.
§ 5 (2) Die Formulierung „Ideell“ sei schwierig. Die Formulierung der alten Satzung solle beibehalten werden.
§ 9 Redaktionelle Änderungen: anstatt § 6 muss hier §§ 7 und 8 zitiert werden. Des Weiteren sollte zur Klarstellung nach dem Wort „Auskunftserteilung“ Folgendes eingefügt werden: „über die nicht durch §§ 7 und 8 ausgeschlossenen Informationen“.
Die 1. Bürgermeisterin führt aus, dass § 3 so belassen werden sollte und begründet dies entsprechend.
GRe Franke und Rindermann schließen sich der Meinung des Kollegen Mc Fadden an. Das Argument, dass Bürger die erst noch zuziehen werden, sich informieren möchten, sei gut. Außerdem ist die Satzung ein Recht, welches man Bürgern zugesteht. Daher sollte die Schranke nach § 3 herausgenommen werden.
Es ergehen folgende
Beschlüsse:
1.
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0530.
2.
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt die zu § 3 der vorgelegten Satzung vorgeschlagene
Formulierung „jede Bürgerin und jeder Bürger der Gemeinde Gauting“ durch
„jeder“ nicht umzusetzen.
Ja 6 Nein 6
(Anmerkung: Somit wird die Formulierung entsprechend des
Vorschlags geändert.)
3.
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt, § 5 (2) durch die Formulierung „Der Darlegung eines
rechtlichen Interesses oder einer Begründung des Antrages bedarf es nicht.“ aus
der bisherigen Satzung zu ersetzen.
Ja 7 Nein 5
4.
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zu beschließen, die Satzung der
Gemeinde Gauting zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen
Wirkungskreises vom 18.07.2012 aufzuheben und neben dem Anspruch auf das
allgemeine Auskunftsrecht nach Art. 36 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)
die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügte neue Informationsfreiheitssatzung
mit den durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Änderungen zu
erlassen.