Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten N. Baehr in der Fa. Necologix Gmbh mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 29.05.2017, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen geringfügiger Überschreitung der Baugrenzen mit dem Hauptgebäude (Erker im Westen 0,70 m) und Fehlen eines zweiten zu pflanzenden, einheimischen Laubbaumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 171 / GAUTING.

 

Die Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitungen der Baugrenzen wird befürwortet, da aufgrund der Geringfügigkeit die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

Ein zweiter, einheimischer Laubbaum 1. Ordnung mit Stammumfang 20 – 25 (Laut B-Plan) ist noch zu pflanzen.
Auch der eingezeichnete Baum ist noch zu benennen.

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versi­ckern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung vorzusehen.