Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Änderungsantrag nach den Plänen der Architekten
Wagner, List und Winkler, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 30.05.2017,
wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.
Das Vorhaben
entspricht den Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 132 / GAUTING in Aufstellung und Nr. 181 / GAUTING in Aufstellung.
Der evtl.
Stellplatzmehrbedarf ist durch das Landratsamt Starnberg zu prüfen und zu
sichern.