Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu dem Änderungsantrag nach den Plänen der Architekten Wagner, List und Winkler, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 30.05.2017, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.

 

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 132 / GAUTING in Aufstellung und Nr. 181 / GAUTING in Aufstellung.

 

Der evtl. Stellplatzmehrbedarf ist durch das Landratsamt Starnberg zu prüfen und zu sichern.