Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Eiglsperger
Beschluss:
Zu dem Antrag auf Nutzungsänderung nach den Plänen des
Architekten Andreas Barth, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 26.05.2017,
wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes Nr. 132 / GAUTING.
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Baulinienplanes Nr. 6 /
GAUTING.