Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Meiler
Beschluss:
Zu dem Antrag auf Befreiung von der gemeindlichen
Einfriedungssatzung nach den Plänen des Antragstellers, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 12.05.2017, wird eine
Ausnahme / Befreiung gemäß § 31 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BauGB in Verbindung mit Art.
81 BayBO für
einen Holzzaun mit einer max. Höhe von 2,00 m ab Straßenniveau zugelassen, da das
Grundstück an einer „lärmgeplagten“ Straße liegt.
Die Lärmschutzelemente sind zur Straße hin zu bepflanzen.