Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Meiler


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf Befreiung von der gemeindlichen Einfriedungssatzung nach den Plänen des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 12.05.2017, wird eine Ausnahme / Befreiung gemäß § 31 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO für einen Holzzaun mit einer max. Höhe von 2,00 m ab Straßenniveau zugelassen, da das Grundstück an einer „lärmgeplagten“ Straße liegt.

 

Die Lärmschutzelemente sind zur Straße hin zu bepflanzen.