Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Antrag auf Befreiung von der gemeindlichen Einfriedungssatzung nach den Plänen der Antragsteller, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 05.05.2017, wird eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO nicht zugelassen, da das Grundstück nicht an einer „lärmgeplagten“ Straße liegt.