Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Jaquet


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Robert Zollhöfer in der Fa. WSSA, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 29.05.2017, wird ablehnend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Abweichungen von der Mindestgrundstücksgröße, Über­schreitung der GRZ 1, der GFZ und Fällung von erhaltenswert eingestuften Bäumen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.

 

Der erforderlichen Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Abweichung von der Mindestgrundstücksgröße kann entsprochen werden.

 

Die Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die Fällung der Bäume Nr. 1084 und 1087 werden befürwortet (siehe Stellungnahme Umwelt).

 

Die Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden

  • für die Fällung der Bäume Nr. 1082 und 1083 sowie
  • für die Überschreitung der GRZ 1 und GFZ

nicht befürwortet, da die Grundzüge der Planung berührt werden und mit Zulassung der Be­freiung Nachahmungsgefahr, für alle im Bebauungsplangebiet befindlichen Grundstücke  bestünde, mit der Konsequenz, dass die betroffenen Festsetzungen aufgeweicht und ggfs. zukünftig funktionslos würden. Das hätte zur Folge, dass das ursprüngliche Planungskonzept zunichte gemacht werden würde.

 

Die Situierung der Garage ist so zu wählen, dass die Bäume Nr. 1082 und 1083 erhalten werden können (siehe z.B. Bauantrag Az.: 40 - B-2016-65-7).

 

Hinweis an LRA und Architekten:

Nach unseren Unterlagen hat das Grundstück Fl.Nr. 1376 / 24 nur eine Fläche von 532 m².