Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Änderungsantrag zu
einem genehmigten Verfahren nach den Plänen des Architekten, Achim Hoffmann, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 23.05.2017, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Nichteinhaltung des Bauraums und der Art der Nutzung nicht den
Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 59 B /
STOCKDORF. Allerdings soll die beantragte Nutzung auch nur während der
Bauzeit erfolgen, so dass diesem Bauantrag zugestimmt werden kann.
Der evtl. erforderliche Stellplatzmehrbedarf ist durch das Landratsamt zu überprüfen und zu sichern.
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.