Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Moser, GR Dr. Sklarek


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf Ausnahme von der Werbeanlagensatzung nach den Plänen des Architekten Stephan Grob, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 09.05.2017, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB, befristet bis 31.10.2017 erklärt.

 

Das Werbeplakat entspricht wegen der Höhe der Anbringung nicht den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung.

 

Aufgrund der zeitlich befristeten Aufhängung wird eine Abweichung von § 2 Abs. 2 der Werbeanlagensatzung zugelassen.