Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Moser, GR Dr. Sklarek
Beschluss:
Zu dem Antrag auf
Ausnahme von der Werbeanlagensatzung nach den Plänen des Architekten Stephan Grob, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 09.05.2017, wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 Abs. 1 BauGB, befristet bis 31.10.2017 erklärt.
Das Werbeplakat entspricht wegen der Höhe der
Anbringung nicht den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung.
Aufgrund der zeitlich befristeten Aufhängung
wird eine Abweichung von § 2 Abs. 2 der Werbeanlagensatzung zugelassen.