Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GRin Eiglsperger, GRin Strenkert, GR Meiler, GRin Jaquet, GRin Klinger, GR Deschler, GR Dr. Sklarek, GR Eck


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag der Antragstellerin mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 16.05.2017, wird ablehnend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 42 / STOCKDORF.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet.

 

Es handelt sich um eine Fichte, deren natürlicher Wuchs geneigt ist. Dies war auch der Fall, als der Baum zum Erhalt festgesetzt wurde. Aktuell lassen sich keine neuen Schäden fest­stellen. Die Fichte ist vom äußeren Anschein nach vital und weist keine Bodenrisse und der Gleichen auf.

 

Um dem Antrag hier zustimmen zu können wäre ein Baumgutachten von einem Sachver­ständigen notwendig.

 

Dem Pflegeschnitt an der Buche wird zugestimmt. Hierzu sind qualifizierte Baumpfleger zu beauftragen.