Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Eiglsperger, GRin Strenkert, GR Meiler, GRin Jaquet, GRin Klinger, GR Deschler, GR Dr. Sklarek, GR Eck
Beschluss:
Von dem Baumfällantrag
der Antragstellerin mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 16.05.2017, wird ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 42 / STOCKDORF.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet.
Es handelt sich um
eine Fichte, deren natürlicher Wuchs geneigt ist. Dies war auch der Fall, als
der Baum zum Erhalt festgesetzt wurde. Aktuell lassen sich keine neuen Schäden
feststellen. Die Fichte ist vom äußeren Anschein nach vital und weist keine
Bodenrisse und der Gleichen auf.
Um dem Antrag hier
zustimmen zu können wäre ein Baumgutachten von einem Sachverständigen
notwendig.
Dem Pflegeschnitt an
der Buche wird zugestimmt. Hierzu sind qualifizierte Baumpfleger zu
beauftragen.