Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von
dem Bauantrag nach den Plänen des
Architekten, Anton Leitner mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 07.06.2017, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Baugrenzen (ca. 0,25 m
mit Erker und Garage) und Abweichung von den Gestaltungsvorschriften
(Zwerchgiebel im Süden, zwei Dachgauben im Norden und zu breiter
Dachflächenfenster) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 /
UNTERBRUNN.
Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden
befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Es gibt bereits
zahlreiche Abweichungen im
Bebauungsplangebiet:
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Überschreitung der Baugrenzen Fl.Nrn. 431 / 6, 431 / 5 und 431 / 1
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Zwerchgiebel Fl.Nrn. 431 / 1 und 431 / 6
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Dachgaubern
Fl.Nrn. 430 / 1, 430 / 5, 431 / 5, 432 / 4 und 431 / 6.
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Dachflächenfenster Fl.Nr. 431 /
6. Die Festsetzung mit den kleinen Dachflächenfenstern ist auch überholt, auch
durch die zwischenzeitlich verfahrensfrei errichteten, teils großen,
Solaranlagen.
Einfriedungen sind
nur in Form eines Staketenzauns in einer Höhe von 1,30 m zur Straße hin
zulässig. Zwischen den Grundstücken ist ein Maschendrahtzaun bis zu einer Höhe
von 1,00 m zulässig. Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
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0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
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2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter
sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin
abzupflanzen.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung
der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen,
Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde
empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und
bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung vorzusehen.