Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GRe Mc Fadden, Vilgertshofer

 

GR Mc Fadden widerspricht der Beibehaltung des ursprünglichen Wortlautes zu § 5 (2) und verweist auf die Satzung der Stadt München. Er plädiert für die Umsetzung des Empfehlungsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses.

 

Die 1. Bürgermeisterin merkt an, dass die Satzung der Stadt München bereits vor der Rechtssprechung durch den VGH in Kraft getreten sei.

GR Vilgertshofer ergänzt, dass der Beschlussvorschlag zu § 5 (2) zwar nunmehr eine Abwägung erforderlich mache, dass der Antrag jedoch nur glaubhaft dargelegt werden müsse.


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0530.

 

2.      Der Gemeinderat beschließt die Satzung der Gemeinde Gauting zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises vom 18.07.2012 aufzuheben und neben dem Anspruch auf das allgemeine Auskunftsrecht nach Art. 36 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügte neue Informationsfreiheitssatzung mit der durch den Haupt- und Finanzausschuss empfohlenen Änderung zu § 3 zu erlassen:

 

§ 3 – Wortlaut: „jede Bürgerin und jeder Bürger der Gemeinde Gauting“ wird durch „jeder“ ersetzt.

Ja 23  Nein 0

 

3.      Der Gemeinderat beschließt, den Empfehlungsbeschluss durch den Haupt- und Finanzausschuss zur Änderung des Wortlautes zu § 5 (2) nicht umzusetzen.