GRin Pahl verlässt während der Beratung dieses Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal und ist bei der Abstimmung auch nicht zugegen.
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Cosmovici
Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 551.
2. Die Friedhofssatzung in der aktuellen Fassung wird unter § 16 Abs. 1 durch den Zusatz
„Grabsteine und
Grabeinfassungen aus Naturstein dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie ohne
schlimmste Formen von Kinderarbeit, im Sinne von Art. 3 des Übereinkommens Nr.
182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17.06.1999 über das Verbot und
unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der
Kinderarbeit, hergestellt worden sind und hierfür ein Nachweis gemäß Art. 9a
Abs. 2 BestG in der jeweils geltenden Fassung vorgelegt wird.
Die Herstellung
im Sinne dieser Vorschrift umfasst sämtliche Bearbeitungsschritte von der
Gewinnung des Natursteins bis zum Endprodukt.“
ergänzt.