Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Begründung des Antrags: GR Moser

 

Wortmeldungen: GRe Platzer, Vilgertshofer

 

GR Vilgertshofer sieht den Antrag als sinnvoll, merkt jedoch an, dass die Frist bis Ende 2017 insbesondere in Hinblick auf die beginnenden Haushaltsvorbereitungen nach der Sommerpause für die Verwaltung seines Erachtens nicht zu halten sei.

Ebenso schlägt er vor, den Beschluss dahingehend zu ergänzen, dass die Machbarkeit und Sinnhaftigkeit geprüft werden solle.

 

GR Moser stimmt zu, die Frist „bis Ende 2017“ aus seinem Beschlussvorschlag zu streichen, eine Erweiterung „auf Sinnhaftigkeit“ hingegen sei nicht gewünscht.

 

Die 1. Bürgermeisterin stellt den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung:


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Antrag der Fraktion Bündnis 90 die Grünen im Gemeinderat vom 28.05.2017 „Modernisierung der Gautinger Stellplatzsatzung.“

 

2.      Der Gemeinde fasst gemäß Antrag der Fraktion Bündnis 90 die Grünen im Gemeinderat vom 28.05.2017 „Modernisierung der Gautinger Stellplatzsatzung“ folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt dem Gemeinderat einen Vorschlag zu einer überarbeiteten Stellplatzsatzung vorzulegen. Mindestens folgende Punkte sollten dabei

 

auf Machbarkeit

Ja 11  Nein 12

 

auf Machbarkeit und Sinnhaftigkeit

 

geprüft werden:

 

1.     Umbenennung der bisherigen ‚Satzung über Stellplätze und Garagen (Stellplatzsatzung)‘ in ‚Satzung zur Herstellung und Ablösung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung)‘

 

2.    Festlegung der Anzahl von Fahrradabstellplätzen anhand eines sinnvollen Schlüssels, angelehnt an die Anzahl der Kfz-Stellplätze, z.B. 1 Kfz-Stellplatz = 2 Fahrradabstellplätze

 

3.    Festlegung von qualitativen Mindestanforderungen an Fahrradabstellanlagen, z.B.

3.1. Zugang ebenerdig oder über Rampen

3.2. Bei Verkaufsstätten überdachte Ausführung zum Be- und Entladen

3.3. Mindestfläche 1,5m² pro Abstellplatz, wenn höhenversetzt auch 1,0 m²

3.4. Sichere Ausführung und im Wohnungsbau mit Lademöglichkeit für Pedelecs

 

4.     Festlegung von sinnvollen Beträgen für die Ablösung von Fahrradabstellplätzen, z.B. 500,- € je Abstellplatz, die gemäß Art. 47 Abs. 4 BayBO für investive Maßnahme in den Umweltverbund verwendet werden

 

5.    Ermöglichung der Wandelung von Kfz-Stellplätzen in Fahrradabstellplätzen in zu definierenden Grenzen, wenn eine Rückumwandlung möglich bleibt

 

6.    Schaffung von Ermäßigungszonen im Bereich um Bahnhöfe herum im Rahmen eines allgemeinen Parkraummanagements (angelehnt an das ROEK und im Sinne der weiteren Innenentwicklung), siehe Entwurf im Anhang 2.

Ja 23  Nein 0