Sitzung: 20.06.2017 GR/037/XIV.WP
Vorlage: Ö/0553/XIV.WP
Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Begründung des Antrags: GR Moser
Wortmeldungen: GRe Platzer, Vilgertshofer
GR Vilgertshofer sieht den Antrag als sinnvoll, merkt jedoch an, dass die Frist bis Ende 2017 insbesondere in Hinblick auf die beginnenden Haushaltsvorbereitungen nach der Sommerpause für die Verwaltung seines Erachtens nicht zu halten sei.
Ebenso schlägt er vor, den Beschluss dahingehend zu ergänzen, dass die Machbarkeit und Sinnhaftigkeit geprüft werden solle.
GR Moser stimmt zu, die Frist „bis Ende 2017“ aus seinem Beschlussvorschlag zu streichen, eine Erweiterung „auf Sinnhaftigkeit“ hingegen sei nicht gewünscht.
Die 1. Bürgermeisterin stellt den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung:
Beschluss:
1.
Der
Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Antrag der Fraktion Bündnis 90 die Grünen im
Gemeinderat vom 28.05.2017 „Modernisierung der Gautinger Stellplatzsatzung.“
2.
Der
Gemeinde fasst gemäß Antrag der Fraktion Bündnis 90 die Grünen im Gemeinderat
vom 28.05.2017 „Modernisierung der Gautinger Stellplatzsatzung“ folgenden
Beschluss:
Die
Verwaltung wird beauftragt dem Gemeinderat einen Vorschlag zu einer
überarbeiteten Stellplatzsatzung vorzulegen. Mindestens folgende Punkte sollten
dabei
auf
Machbarkeit
Ja 11 Nein 12
auf
Machbarkeit und Sinnhaftigkeit
geprüft
werden:
1.
Umbenennung der bisherigen ‚Satzung über
Stellplätze und Garagen (Stellplatzsatzung)‘ in ‚Satzung zur Herstellung und
Ablösung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Abstellplätzen für Fahrräder
(Stellplatzsatzung)‘
2.
Festlegung der Anzahl von
Fahrradabstellplätzen anhand eines sinnvollen Schlüssels, angelehnt an die
Anzahl der Kfz-Stellplätze, z.B. 1 Kfz-Stellplatz = 2 Fahrradabstellplätze
3. Festlegung von qualitativen
Mindestanforderungen an Fahrradabstellanlagen, z.B.
3.1. Zugang ebenerdig oder über Rampen
3.2. Bei Verkaufsstätten überdachte Ausführung zum
Be- und Entladen
3.3. Mindestfläche 1,5m² pro Abstellplatz, wenn
höhenversetzt auch 1,0 m²
3.4. Sichere Ausführung und im Wohnungsbau mit
Lademöglichkeit für Pedelecs
4.
Festlegung von sinnvollen Beträgen für die
Ablösung von Fahrradabstellplätzen, z.B. 500,- € je Abstellplatz, die gemäß
Art. 47 Abs. 4 BayBO für investive Maßnahme in den Umweltverbund verwendet
werden
5.
Ermöglichung der Wandelung von
Kfz-Stellplätzen in Fahrradabstellplätzen in zu definierenden Grenzen, wenn
eine Rückumwandlung möglich bleibt
6.
Schaffung von Ermäßigungszonen im
Bereich um Bahnhöfe herum im Rahmen eines allgemeinen Parkraummanagements
(angelehnt an das ROEK und im Sinne der weiteren Innenentwicklung), siehe
Entwurf im Anhang 2.
Ja
23 Nein 0