Abstimmung: Ja: 9, Nein: 14

Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Begründung des Antrags: GRin Neugebauer

Sie führt hierbei aus, dass aufgrund der nun vorliegenden Unterlagen und der vorangegangenen Informationen durch RA Dr. Spieß und Herrn Hörmann einige der im Antrag genannten Punkte beantwortet seien.

Offen geblieben seien:

-       Äußerungen der Planungsbeteiligten, soweit diese vorliegen

-       Beauftragung von schalltechnischen Gutachten und Auflistung konkreter Lärmschutzmaßnahmen

-       Ermittlung der Verkehrssituation

-       Einbeziehung der SoBoN und

-       Behandlung der Thematik zum AOA Gelände im Gemeinderat

 

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger erläutert, dass die ersten 3 Punkte den Bebauungsplan betreffen und entsprechend im Bebauungsplanverfahren behandelt werden. Derzeit befände man sich jedoch im städtebaulichen Verfahren.

Sie weist darauf hin, dass selbstverständlich auch die SoBoN berücksichtigt werde.

Zur Behandlung der Thematik im Gemeinderat führt sie aus, dass die Festlegung zur Behandlung des Themas gemäß Geschäftsordnung dem Bauausschuss übertragen wurde. Der Gemeinderat könne jedoch aufgrund der Wichtigkeit diese Aufgabe wieder an sich ziehen. Das bedeutet allerdings auch, dass jeder Schritt im Bebauungsplan im Gemeinderat zu behandeln sei.

 

Als Ergebnis wird zusammengefasst, dass die im Antrag genannten Punkte (mit Ausnahme der Behandlung im Gemeinderat) für das städtebauliche Verfahren nicht relevant sind.

 

GRin Neugebauer stellt den Antrag, in Zukunft das Thema städtebaulicher Wettbewerb / Bebauungsplan AOA im Gemeinderat zu behandeln.

 

Die 1. Bürgermeisterin stellt den Antrag zur Abstimmung.


Beschluss:

 

1.         Der Gemeinderat beschließt, in Zukunft das Thema städtebaulicher Wettbewerb / Bebauungsplan AOA im Gemeinderat zu behandeln.