Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Sachvortrag: Frau Seyberth
Wortmeldung: GRe Rindermann und Hundesrügge
GR Rindermann erkundigt sich, ob im Falle des Nichterwerbs des Gebäudes ebenfalls ein Nachtragshaushalt erforderlich gewesen wäre und ob die Verschiebung der Investitionskostenerstattung an den Zweckverband Würmtal-Realschule in das kommende Haushaltsjahr durch diesen genehmigt wurde.
Frau Seyberth führt aus, dass auch die Änderungen des Stellenplans nachtragshaushaltspflichtig seien. Die Verschiebung der Investitionskostenerstattung für 2018 stelle kein Problem dar, Auswirkungen auf den Haushalt des Zweckverbandes seien damit nicht verbunden.
Weiterhin erkundigt sich GR Rindermann, welche Auswirkungen die Änderungen im Stellenplan für den Haushalt 2018 haben.
Herr Arnold erläutert, dass die für die Ermittlung der voraussichtlichen Personalkosten in 2018 notwendigen Berechnungstabellen der AKDB noch nicht vorliegen.
Die 1. Bürgermeisterin ergänzt, dass die Personalaufstockung aufgrund der gestiegenen Arbeitsanforderungen notwendig sei.
Beschluss:
1.
Der
Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der
Verwaltung (Ö 0560).
2.
Der
Haupt.-und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Zustimmung zu dem mit
der Nachtragshaushaltssatzung 2017 geänderten Stellenplan 2017 in der vorliegenden
Fassung vom 05.07.2017.
Ja 11 Nein 0
3. Der Haupt.-und Finanzausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat den Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 mit allen
Anlagen, gem. Art. 68 i.V. m. Art. 63 ff
der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für das Haushaltsjahr 2017 in
der folgenden Fassung (Stand 05.07.2017).
1. Nachtragshaushaltssatzung
Auf Grund des Art.68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63
ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Gauting
folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Nachtragshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
erhöht (+) vermindert ( - ) |
und damit der
Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge |
|
um |
gegenüber bisher |
nunmehr festgesetzt auf |
€ |
€ |
€ |
a)
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen |
0,00 € |
41.980.300 € |
41.980.300 € |
die Ausgaben |
0,00 € |
41.980.300 € |
41.980.300 € |
b) im
Vermögenshaushalt
die Einnahmen |
2.882.000,00 € |
12.974.700 € |
15.856.700 € |
die Ausgaben |
2.882.000,00 € |
12.974.700 € |
15.856.700 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht geändert und
bleibt daher bei 0,00 Euro.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert und bleibt daher bei 0,00
Euro.
§ 4
Die Hebesätze für die Realsteuern werden
nicht geändert.
§ 5
Der Höchstbetrag, der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird nicht geändert.
§ 6
Diese Nachtragshaushaltsatzung tritt zum
01.Januar 2017 in Kraft.