Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Sachvortrag: Frau Seyberth

 

Wortmeldung: GRe Rindermann und Hundesrügge

 

GR Rindermann erkundigt sich, ob im Falle des Nichterwerbs des Gebäudes ebenfalls ein Nachtragshaushalt erforderlich gewesen wäre und ob die Verschiebung der Investitionskostenerstattung an den Zweckverband Würmtal-Realschule in das kommende Haushaltsjahr durch diesen genehmigt wurde.

 

Frau Seyberth führt aus, dass auch die Änderungen des Stellenplans nachtragshaushaltspflichtig seien. Die Verschiebung der Investitionskostenerstattung für 2018 stelle kein Problem dar, Auswirkungen auf den Haushalt des Zweckverbandes seien damit nicht verbunden.

 

Weiterhin erkundigt sich GR Rindermann, welche Auswirkungen die Änderungen im Stellenplan für den Haushalt 2018 haben.

Herr Arnold erläutert, dass die für die Ermittlung der voraussichtlichen Personalkosten in 2018 notwendigen Berechnungstabellen der AKDB noch nicht vorliegen.

Die 1. Bürgermeisterin ergänzt, dass die Personalaufstockung aufgrund der gestiegenen Arbeitsanforderungen notwendig sei.


Beschluss:

 

1.         Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Ö 0560).

 

2.         Der Haupt.-und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Zustimmung zu dem mit der Nachtragshaushaltssatzung 2017 geänderten Stellenplan 2017 in der vorliegenden Fassung vom 05.07.2017.

 

Ja 11  Nein 0

 

3.       Der Haupt.-und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 mit allen Anlagen, gem. Art. 68  i.V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für das Haushaltsjahr 2017 in der folgenden Fassung (Stand 05.07.2017).

 

 

1.  Nachtragshaushaltssatzung

 

Auf Grund des Art.68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Gauting folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

 erhöht       (+)

vermindert   ( - )

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

 

um

gegenüber

bisher

nunmehr festgesetzt

auf

a)  im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

0,00 

41.980.300 

41.980.300 

 

die Ausgaben

 

0,00 

 

41.980.300 

 

41.980.300 

 

b)  im Vermögenshaushalt

die Einnahmen

2.882.000,00 

12.974.700 

15.856.700 

 

die Ausgaben

 

2.882.000,00 

 

12.974.700 

 

15.856.700 

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht geändert und bleibt daher bei 0,00 Euro.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert und bleibt daher bei 0,00 Euro.

 

§ 4

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag, der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird nicht geändert.

 

§ 6

 

Diese Nachtragshaushaltsatzung tritt zum 01.Januar 2017 in Kraft.