Während der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes verlässt GRin Hundesrügge um 21.31 Uhr den Sitzungssaal. Während der Abstimmung ist sie nicht anwesend.

 

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: Keine


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Ö 0560).

 

2.      Der Gemeinderat die Zustimmung zu dem mit der Nachtragshaushaltssatzung 2017 geänderten Stellenplan 2017 in der vorliegenden Fassung vom 05.07.2017.

 

3.      Der Gemeinderat beschließt den Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 mit allen Anlagen, gem. Art. 68  i.V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für das Haushaltsjahr 2017 in der folgenden Fassung (Stand 05.07.2017).

 

1.  Nachtragshaushaltssatzung

 

Auf Grund des Art.68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Gauting folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

 erhöht       (+)

vermindert   ( - )

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

 

um

gegenüber

bisher

nunmehr festgesetzt

auf

a)  im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

0,00 

41.980.300 

41.980.300 

 

die Ausgaben

 

0,00 

 

41.980.300 

 

41.980.300 

 

b)  im Vermögenshaushalt

die Einnahmen

2.882.000,00 

12.974.700 

15.856.700 

 

die Ausgaben

 

2.882.000,00 

 

12.974.700 

 

15.856.700 

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht geändert und bleibt daher bei 0,00 Euro.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert und bleibt daher bei 0,00 Euro.

 

§ 4

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag, der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird nicht geändert.

 

§ 6

 

Diese Nachtragshaushaltsatzung tritt zum 01.Januar 2017 in Kraft.