Während der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes verlässt GRin Hundesrügge um 21.31 Uhr den Sitzungssaal. Während der Abstimmung ist sie nicht anwesend.
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: Keine
Beschluss:
1.
Der Gemeinderat
nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Ö 0560).
2.
Der
Gemeinderat die Zustimmung zu dem mit der Nachtragshaushaltssatzung 2017 geänderten
Stellenplan 2017 in der vorliegenden Fassung vom 05.07.2017.
3.
Der
Gemeinderat beschließt den Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 mit
allen Anlagen, gem. Art. 68 i.V. m. Art.
63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für das Haushaltsjahr
2017 in der folgenden Fassung (Stand 05.07.2017).
1. Nachtragshaushaltssatzung
Auf Grund des Art.68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63
ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Gauting
folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Nachtragshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
erhöht (+) vermindert ( - ) |
und damit der
Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge |
|
um |
gegenüber bisher |
nunmehr festgesetzt auf |
€ |
€ |
€ |
a)
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen |
0,00 € |
41.980.300 € |
41.980.300 € |
die Ausgaben |
0,00 € |
41.980.300 € |
41.980.300 € |
b) im
Vermögenshaushalt
die Einnahmen |
2.882.000,00 € |
12.974.700 € |
15.856.700 € |
die Ausgaben |
2.882.000,00 € |
12.974.700 € |
15.856.700 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht geändert und
bleibt daher bei 0,00 Euro.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert und bleibt daher bei 0,00
Euro.
§ 4
Die Hebesätze für die Realsteuern werden
nicht geändert.
§ 5
Der Höchstbetrag, der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird nicht geändert.
§ 6
Diese Nachtragshaushaltsatzung tritt zum
01.Januar 2017 in Kraft.