Während der Beratung dieses Tagesordnungspunktes verlässt GRin Neugebauer um 22.29 Uhr den Sitzungssaal und ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.

 

Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Begründung des Antrags: GR Rindermann

 

Wortmeldungen: GRe Ebner, Vilgertshofer, Dr. Sklarek, Neugebauer, Mc Fadden, Franke, Platzer K., Pahl, Klinger

 

Nach eingehender Diskussion im Rat weist die 1. Bürgermeisterin darauf hin, dass das Thema bereits in der Dezember-Sitzung 2015 Gegenstand der Beratung war und dabei die rechtlich einzuhaltenden Vorschriften dargelegt wurden. Demzufolge ist eine organisatorische Abgrenzung der Bürgerfragestunde von der Gemeinderatssitzung zwingend erforderlich, um auch Fragen zur Tagesordnung der Sitzung stellen zu können. Ein späterer Beginn der Bürgerfragestunde (z.B. 19.15 Uhr) würde diese auf 15 Minuten verkürzen, da auch der Beginn der Gemeinderatssitzung festgelegt ist.

 

Diskutiert wurde ebenfalls die Vorverlegung des Sitzungsbeginns auf 19.15 Uhr. Aufgrund beruflicher Verpflichtung einzelner Ratsmitglieder sei dies nicht möglich, was auch des Öfteren dazu führt, dass diese zu Beginn der Bürgerfragestunde nicht anwesend sein können.


Beschluss (gemäß Antrag Bündnis 90/Die Grünen):

 

1.         Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0567.

2.         Der Gemeinderat beschließt:

Der Beginn der Gemeinderatssitzung wird auf 19.15 Uhr vorverlegt. Der Gemeinderatssitzung geht eine Bürgerfragestunde voraus. Gibt es mehr Anfragen aus der Bürgerschaft als in der Zeit von 19.00 bis 19.15 Uhr beantwortet werden können, kann der Gemeinderat mit einfacher Mehrheit durch eine kurze Abstimmung beschließen, die Bürgerfragestunde um 15 Minuten zu verlängern (alternativ: der Gemeinderat ermächtigt die Bürgermeisterin über eine Verlängerung der Bürgerfragestunde zu entscheiden).