Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger.
Sie begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt
Herrn Dipl. Immobilienwirt Stephan Meier, sontowski & partner group, Erlangen,
Herrn Tobias Bünemann, Architekt + Städteplaner, RKW Architektur , Düsseldorf,
Herrn Dipl.-Ing. Hubertus Zimmermann, Stadtplanung Zimmermann GmbH, Köln
Die PowerPoint Vorträge sind dem Protokoll beigefügt.
In den Sachvorträgen wird auf nachfolgende Punkte schwerpunktmäßig eingegangen:
- Zeitplan für den Abriss: Vorbereitungen zum Abriss mit Beginn der Schulferien;
Errichtung Bauzaun; Zu- und Abfahren der LKWs erfolgen unter Einweisung.
Anschließend Beginn der eigentlichen Abbrucharbeiten
Angemerkt wird hierzu, dass der Zeitplan unter Einbeziehung der Grundschule mit der Gemeinde festgelegt wurde.
- Planung Baubeginn 2018
- Baustelleneinrichtung komplett auf eigenem Grund; keine Nutzung öffentlicher Flächen
- barrierefrei Gestaltung des Gebäudes
- Fasadengestaltung (hell, freundlich, lebendig)
- 1. OG Richtung Busbahnhof Planung von Arztpraxen.
- Errichtung von insgesamt 60 Wohneinheiten in den oberen Geschossen mit einer Größe von 35 m² bis 105 m² (auf Grundlage des Ergebnisses der Wohnungsmarktanalyse in Gauting)
- Zurverfügungstellung der Wohnungen auf dem Wohnungsmietmarkt
- Durch Wohnungsmix (Größe der Wohneinheiten) und barrierefreundlichen Ausbau (geräumige Gestaltung der gemeinschaftlich genutzten Flächen (Flure etc.) Erhöhung der GFZ von 1,64 auf 1,77, was einer Tiefenmehrung von 50 cm entspricht. Von den dadurch erzielten 500 m² entfallen 300 m² auf gemeinschaftlich genutzte Flächen.
- Ausweisung von 4 mietpreisgebundenen Wohneinheiten
- Begrünung mit Laubbäumen, blühenden und im Bereich der Bedachung mit ganzjährigen Pflanzen vorgesehen.
Es folgen Wortmeldungen der GRe Dr. Sklarek, Klinger, Mc Fadden, Rindermann, Cosmovici, Eiglsperger, Lüst, Hundesrügge, Rindermann, Strenkert, Ebner, Franke, Jaquet, Moser, Vilgertshofer
Nachfragen aus dem Rat werden wie folgt beantwortet:
- Die Erhöhung der GFZ auf 1,77 (von 1,64) war dem Investor zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens noch nicht bekannt, da sich diese Mehrung in Kombination von Wohnungsmix und der barrierefreien Gestaltung der Geschoßflächen ergab. Die in der Dezember-Sitzung vorgestellte Planung habe den Wohnungsmix noch nicht berücksichtigt.
Die 1. Bürgermeisterin führt hierzu aus, dass die Erhöhung der GFZ keine Auswirkungen aus städtebaulicher Sicht habe.
- Baurechtliche Mehrungen/Minderungen sind im Kaufvertrag berücksichtigt.
- Der Abschluss des Schallgutachtens (Verkehrs- und Gewerbelärm) wird für die kommende Woche erwartet.
- Es wird versucht, den Baulärm so gering wie möglich zu halten
- Konzept der Schulwegsicherung wird zeitnah erarbeitet
- Erinnerungsfotos der Klassenzimmer u.a. Räumlichkeiten der alten Grundschule wurden für Archivzwecke bereits vor geraumer Zeit gemacht.
Beschluss:
1 Der Gemeinderat nimmt
Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0571) vom
12.07.2017.
2 Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 182/GAUTING für
ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstr., Ammerseestr. und Rafael Katz-Str.im
regulären Bebauungsplanverfahren. Der Beschluss vom 21.03.2017 zur Aufstellung
im Verfahren gem. § 13 a BauGB wird aufgehoben.
3. Für den rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP), wird
für den in Anlage 1 zu der Beschlussvorlage Ö 0571 dargestellten Umgriff ein
Änderungsverfahren gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m.
§ 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) nach Maßgabe des
Planungskonzepts vom 11.07.2017 (Vgl. Anlagen 2 und 3 zur Beschlussvorlage Ö 0571) durchgeführt.
4. Der Entwurf zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand:
11.07.2017) und der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 182/GAUTING (Stand:
11.07.2017) werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowohl für die 46. Flächennutzungsplanänderung als auch für das Bebauungsplanverfahren Nr. 182/GAUTING gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung der jeweiligen Planentwürfe durchzuführen, wobei jeweils Gelegenheit zur Äußerung gegeben wird und die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf noch redaktionelle Änderungen bei den Entwürfen der Planunterlagen vorzunehmen.