Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger, die zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Martin Schmidt, Oberpriller Architekten, Hörmannsdorf begrüßt.
Die 1. Bürgermeisterin teilt mit, dass ausschließlich über Teil 1 (Seiten 1-16) des Auslobungstextes Beschluss gefasst werden solle.
Der am heutigen Tag übergebene Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beziehe sich auf Teil 2 des Auslobungstextes, dessen Inhalt von den Fachpreisrichtern festgelegt wurde und nicht veränderbar sei. Diese Formulierungen wurden festgelegt, um einen fairen Wettbewerb unter den Architekten zu gewährleisten und damit vergleichbare Ergebnisse zu erzielen. Bei der Festlegung der Kriterien seien Vertreter der Fraktionen als Sachpreisrichter mit einbezogen worden. Der Auslobungstext berücksichtige den derzeit durch den Gemeinderat festgelegten Entscheidungsstand bezüglich Stellplätze und Einzelhandel.
Es folgen Wortmeldungen der GRe Neugebauer, Hundesrügge, Mc Fadden, Vilgertshofer, Pahl, Moser, Ebner, Dr. Sklarek, Klinger, Franke
GRin Neugebauer erkundigt sich, ob über die Ansiedlung des Supermarktes und der Errichtung von Wohnbau separat abgestimmt werden könne.
Die 1. Bürgermeisterin verneint dies, da es sich um einen zusammengehörigen Auslobungstext handle.
GRin Hundesrügge merkt an, dass die mit N.N. ausgewiesenen Sachpreisrichter/stellvertr. Sachpreisrichter wie nachfolgend genannt – besetzt sind:
Sachpreisrichter – Markus Deschler
Stellvertretender Sachpreisrichter – Wolfgang Meiler
Die 1. Bürgermeisterin sagt zu, die Änderung im Auslobungstext entsprechend vornehmen zu lassen.
Beschluss:
1 Der Gemeinderat nimmt
Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0570) vom 13.07.2017.
2 Der Gemeinderat beschließt die Durchführung eines offenen
zweiphasigen städtebaulichen Realisierungswettbewerbs für das Gebiet des
Bebauungsplans Nr. 100/GAUTING.
3. Der
Gemeinderat stimmt Teil I der Auslobung für den offenen zweiphasigen
städtebaulichen Realisierungswettbewerbs für das Gebiet des Bebauungsplans Nr.
100/GAUTING. erstellt
durch das Planungsbüro Oberpriller Architekten, 84187 Hörmannsdorf, (Stand: 12.07.2017)
zu.