Die Erste Bürgermeisterin erklärt, dass bei dem in der Hildegardstr. 29 A in Gauting geplan­ten Bauvorhaben, das in der vorangegangenen Sitzung des Bauausschusses am 27.06.2017 abgelehnt worden ist, folgendes richtigzustellen ist:

Bei Prüfung der Bauunterlagen ist durch die Gemeindeverwaltung und durch die zuständigen Stellen im Landratsamt fälschlicherweise von einer Firsthöhe von 10,45 m ausgegangen worden; tatsächlich soll die künftige Firsthöhe jedoch 10,00 m betragen.

Die Erste Bürgermeisterin erläutert weiter, dass das Landratsamt das Bauvorhaben auch bei der zuvor angenommenen Firsthöhe von 10,45 m bereits als genehmigungsfähig  bewertet hat, so dass davon auszugehen ist, dass die Baugenehmigung erteilt werden wird.