Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Rindermann


Beschluss:

 

  1. Der Bauausschuss hat Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0575 der Verwaltung vom 13.07.2017.

 

  1. Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 46-2 / GAUTING für den Be­reich zwischen Schrimpfstraße, Sonnenwendstraße, Frühlingstraße und Feldstraße für das Grundstück Frühlingstraße 136, Fl.Nr. 1911/7 Gemarkung Gauting im be­schleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern. Die zulässige GR für das Grundstück wird von 180 auf 200 angehoben.

 

  1. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: „Bebauungsplan Nr. 46-2a/ GAUTING für das Grundstück Frühlingstraße 136, Fl.Nr. 1911/7 Gemarkung Gauting“.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss bekannt zu machen und das Beteiligungsverfahren durchzuführen.

 

  1. Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der Planung beauf­tragt.

 

  1. Mit dem Antragsteller wird ein städtebaulicher Vertrag für die Übernahme der Planungs­kosten geschlossen.