Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Eiglsperger, GR Rindermann, GR Meiler
Beschluss:
Zu dem Antrag auf
Befreiung von der gemeindlichen Einfriedungssatzung nach den Plänen des
Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 28.06.2017, wird eine Ausnahme / Befreiung gemäß § 31 Abs. 1 bzw.
Abs. 2 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO für den Lärmschutzzaun an der
Münchener Straße zugelassen, da das
Grundstück an einer lärmgeplagten Straße liegt.
Ja 10 Nein 0
Eine Befreiung für
einen Lärmschutzzaun auf einer Länge von 8 m gegen seitlich eindringenden Lärm
wird gemäß § 31 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO nicht zugelassen.
Ja 9 Nein 1
Die Zaunelemente sind mind. 0,50 m von der Grenze einzurücken und zu
begrünen.
Eine Bepflanzung z.B. mit Efeu ist vom eigenen Grundstück aus
vorzunehmen, sodass sich später durch Überhang eine Begrünung der Zaunelemente
straßenseitig ergibt.