Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GRin Eiglsperger, GR Rindermann, GR Meiler


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf Befreiung von der gemeindlichen Einfriedungssatzung nach den Plänen des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 28.06.2017, wird eine Aus­nahme / Befreiung gemäß § 31 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO für den Lärmschutzzaun an der Münchener Straße zugelassen, da das Grundstück an einer lärmgeplagten Straße liegt.

 

Ja 10  Nein 0

 

Eine Befreiung für einen Lärmschutzzaun auf einer Länge von 8 m gegen seitlich eindrin­genden Lärm wird gemäß § 31 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO nicht zugelassen.

 

Ja 9  Nein 1

 

Die Zaunelemente sind mind. 0,50 m von der Grenze einzurücken und zu begrünen.

 

Eine Bepflanzung z.B. mit Efeu ist vom eigenen Grundstück aus vorzunehmen, sodass sich später durch Überhang eine Begrünung der Zaunelemente straßenseitig ergibt.