Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Eck


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag des Antragstellers mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 09.06.2017, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Ja 11  Nein 0

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 146 / GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet (siehe Stellungnahme FB 28).

 

Als Ersatzpflanzung ist an geeigneter Stelle ein einheimischer und standortgerechter Baum zu pflanzen.