Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Eiglsperger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Ulrich Sieber, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 26.06.2017, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erklärt.
Das Vorhaben fügt
sich nach Art der baulichen Nutzung nicht in die Umgebungsbebauung ein.
Die komplette Überbauung, parallel zur Parkstraße, im östlichen Bereich
des Grundstücks, ist aus städtebaulicher Sicht unerwünscht und vom Landratsamt
zu überprüfen.