Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Meiler
Beschluss:
Zu dem Antrag auf Nutzungsänderung nach den Plänen des
Architekten Günther Trautwein, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 21.06.2017,
wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht erklärt.
Durch die
Nutzungsänderung in eine Wohnung im Untergeschoss ist die Belichtung und
Belüftung der Räume nicht gegeben.
Die
Aufenthaltsraumqualität ist durch das Landratsamt zu überprüfen.