1.    Gesamtverkehrskonzept

GR Moser führt aus, dass im November 2017 Fristen im Rahmen der Erstellung des na­tio­nalen Nahverkehrsplans ablaufen; er regt an, dass daher das Gesamtverkehrskonzept für Gauting möglichst im September fortgeführt werden sollte.

 

2.    Waldkreuzung bei Hausen

GR Moser fragt an, inwieweit bei dem Umbau der Waldkreuzung bei Hausen natur­schutz­rechtliche Ausgleichsmaßnahmen au Gautinger Gemeindegebiet umgesetzt wor­den sind.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Das staatliche Bauamt Weilheim ist zu diesem Punkt um Stellungahme gebeten worden.

 

Das Straßenbauamt teilt hierzu folgendes mit:

 

Für die u.g. Baumaßnahme wurde ein Kompensationsbedarf von 9.130 Wertpunkten nach Eingriffsregelung und ein Bedarf an Ersatzaufforstung von 0,17 ha nach BayWaldG errechnet und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

Dieser Bedarf wird mit einer Maßnahme im Stadtgebiet Starnberg, Gemarkung Perchting, im Zusammenhang mit Ausgleichsmaßnahmen für die Westumfahrung Starn­berg abgedeckt. Dazu hat der Landkreis Starnberg als Sonderbaulastträger für den Bau der Waldkreuzung eine Teilfläche erworben, die mit Verkehrsfreigabe in das Eigentum des Freistaats Bayern übergegangen ist.

 

Auf Gautinger Flur wurden keine Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen. Der Ausgleich muss nicht zwingend auf Gemeindegebiet des Eingriffes stattfinden, sondern lediglich im selben Naturraum.

 

3.    Bebauungsplanverfahren Nr. 12/BUCHENDORF

GR Moser fragt an, ob bei Einwänden gegen die Versickerungsfähigket des Untergrunds im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 12/BUCHENDORF Haftungsrisiken für die Ge­meinde be­stehen. Die Erste Bürgermeisterin erklärt, dass diese Thematik während des Bebauungs­planverfahrens geprüft wird.