Sitzung: 25.07.2017 BA/044/XIV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: Ö/0582/XIV.WP
Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger, Sachvortrag: Frau Bahr
Wortmeldung: GR Dr. Sklarek, GR Rindermann, GRin Eiglsperger, GR Jaquet, GR Deschler
Beschluss:
Der Bauausschuss
nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0582.
Ja 11 Nein 0
Der Bauausschuss
fasst folgende Beschlüsse:
1. Für
die im Zuge der Erteilung von isolierten Befreiungen für Baumfällungen zu
bestimmenden Ersatzpflanzungen ist folgende Pflanzqualität festzulegen
4x verpflanzt
mit Stammumfang 20 cm - 25 cm.
Ja 9 Nein 2
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, die konkrete Festlegung der Gebühren für Genehmigungsbescheide und für Ablehnungsbescheide nochmals zu überprüfen
und dem Bauausschuss hierzu einen Vorschlag zur Entscheidung vorzulegen.
Ja 11 Nein 0
3. Bei Zuwiderhandlungen ist ein Zwangsgeld von
3.000,00 € zu fordern.
Ja 11 Nein 0
4. Bei illegalen Fällungen ist eine mögliche
Geldbuße von bis 50.000,00 € zu fordern.
Ja 11 Nein 0
5. Für
kurzfristig erforderliche Baumfällungen können Ausnahmengenehmigungen bei
Gefahr in Verzug, bei abgestorbenen Bäumen und bei Borkenkäferbefall vom
zuständigen Sachbearbeiter auf dem Büroweg erteilt werden.