Sitzung: 25.07.2017 BA/044/XIV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: Ö/0587/XIV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger und Angerer
Wortmeldung: GR Rindermann, GRin Strenkert, GR Eck
Beschluss:
1.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der
Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0587) vom 19.07.2017 zur Abwägung der
Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 122/GAUTING für den nördlichen Bereich der Bergstraße.
2. Berücksichtigt bzw.
teilweise berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen werden die Anregungen
folgender Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr.
122/GAUTING, entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in dieser Beschlussvorlage:
·
Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt
·
Landratsamt Starnberg, Untere
Immissionsschutzbehörde
·
Wasserwirtschaftsamt Weilheim
·
Stadtwerke München, Gasversorgung
·
Kreisbrandinspektion
·
DB Netz
3. Die von Seiten der
Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 122/GAUTING vorgebrachten
Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplanentwurf ist
grundlegend überarbeitet worden, daher haben sich diese Anregungen erledigt.
4. Der Bauausschuss nimmt
den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 122-3/GAUTING für den
nördlichen Teilbereich der Bergstraße (Plandatum: 25.07.2017) zustimmend zur
Kenntnis. Dieser Planentwurf ersetzt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 122/GAUTING.
5. Da die Voraussetzungen
für die Anwendung des § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
vorliegen wird das weitere Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
122-3/GAUTING im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 122-3/GAUTING für den nördlichen Bereich der Bergstraße einschließlich Begründung gemäß § 13 a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und parallel hierzu die Stellungnahmen der Behörden einzuholen.