Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger und Angerer

Wortmeldung: GR Rindermann, GRin Strenkert, GR Eck


Beschluss:

 

1.            Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksa­che Ö 0587) vom 19.07.2017 zur Abwägung der Anregungen aus der früh­zeitigen Beteili­gung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 122/GAUTING für den nördlichen Bereich der Berg­straße.

 

2.         Berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen werden die Anre­gungen folgender Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 122/GAUTING, entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in dieser Be­schlussvorlage:

 

·         Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt

·         Landratsamt Starnberg, Untere Immissionsschutzbehörde

·         Wasserwirtschaftsamt Weilheim

·         Stadtwerke München, Gasversorgung

·         Kreisbrandinspektion

·         DB Netz

 

3.         Die von Seiten der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 122/GAUTING vorgebrachten Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Der Be­bauungsplanentwurf ist grundlegend überarbeitet worden, daher haben sich diese An­regungen erledigt.

 

4.         Der Bauausschuss nimmt den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 122-3/GAUTING für den nördlichen Teilbereich der Bergstraße (Plandatum: 25.07.2017) zustimmend zur Kenntnis. Dieser Planentwurf ersetzt den Entwurf des Bebauungs­plans Nr. 122/GAUTING.

 

5.         Da die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) vorliegen wird das weitere Verfahren zur Aufstellung des Bebau­ungsplans Nr. 122-3/GAUTING im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a  BauGB durchgeführt.

 

6.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 122-3/GAUTING für den nördlichen Bereich der Bergstraße einschließlich Begrün­dung gemäß § 13 a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszu­legen und parallel hierzu die Stellungnahmen der Behörden einzuholen.