Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Sachvortrag: Frau Ait

 

Wortmeldungen: GRe Pahl, Rindermann, Franke, Ebner, Kössinger, Klinger

 

Grundsätzlich sind sich die Ausschussmitglieder darüber einig, dass die Maßnahme für den Hochwasserschutz des Reßbachs erforderlich sei.

 

GR Rindermann erkundigt sich, ob der Kostenaufwand für den notwendigen Flächenerwerb bereits im Haushalt mit berücksichtigt sei und in wie weit die Verhandlungen hierzu vorangeschritten seien. Nachdem es durch die Maßnahme zur Baulanderweiterung komme, hinterfragt er, ob eine Kostenbeteiligung seitens der Profiteure geplant sei.

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger erwidert, dass durch die geplante Maßnahme der Ort profitiere und nicht nur einzelne Personen. Eine Kostenbeteiligung Einzelner ist daher nicht möglich. Betreffend Flächenerwerb und Stand der Verhandlungen werde sie sich erkundigen.

Anmerkung der Verwaltung:

Nach Auskunft des Fachbereichs Liegenschaften handelt es sich bei der zu erwerbenden Fläche um ca. 950 m². Die Verkaufsverhandlungen steht kurz vor dem Abschluss und der Kaufvertrag ist in Vorbereitung. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt veranschlagt.


Beschluss:

 

1.      Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö/0589/XIV.WP, Bewilligung überplanmäßige Mittel; Wasserhaltungsarbeiten –Hochwasserschutz Reßbach nördlich Unterbrunn des Fachbereiches Tiefbau vom 07.08.2017.

 

2.      Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt zur Durchführung erforderlicher Wasserhaltungsarbeiten zum Hochwasserschutz Reßbach nördlich Unterbrunn auf der Haushaltsstelle 2.69000.95200 – wasserrechtliche Maßnahmen Reßbach überplanmäßige Mittel in Höhe von 65.000 Euro.

 

Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 2.63520.95100 – Münchener Straße. Hier sind 2017 im HH-Ansatz für den 2. BA 600.000 € vorgemerkt. Laut Ausschreibungsergebnis liegt der von der Gemeinde Gauting zu tragende Kostenanteil bei 515.000 €.