Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Sie stellt kurz die Sachlage dar, dass es in der vorliegenden Beschlussvorlage lediglich um die Feststellung der rechtlichen Zulässigkeit des Bürgerantrags „Keine Zustimmung…“ gehe. Die inhaltliche Diskussion werde in der nächsten Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses am 10. Oktober 2017 geführt.

Die Unterschriftenlisten wurden überprüft mit dem Ergebnis, dass 460 der insgesamt 480 vorgelegten Unterschriften gültig seien.

 

Es folgen Wortmeldungen von GRe Franke und Eck.

 

GRin Franke begrüßt die Feststellung der Zulässigkeit und bedankt sich für die Beschlussvorlage.

GR Eck bittet darum, die im Bürgerantrag (Begründung zu 1.) zitierten öffentlichen Unterlagen der Bahn, vor der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses am 10.10.2017 zu beschaffen und den Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen.

Des Weiteren sollen die Daten der Verkehrszählung (zumindest die Daten bzgl. der Münchener Straße) bis zum 10.10.2017 offengelegt werden.


Beschluss:

 

1.      Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0592.

 

2.      Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss beschließt als zuständiges Gemeindeorgan, den Bürgerantrag „Keine Zustimmung zum Maximalausbau der Bahnunterführung Königswiesen – keine Kostenexplosion ohne Verkehrssicherheit“ gemäß Art. 18b GO für zulässig zu erklären.