Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Meiler
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach
den Plänen der Fa. guttenberger + partner GmbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 11.08.2017, wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 BauGB, unter der Maßgabe erklärt, dass das Fassadenband eine Höhe von
4,00 m nicht überschreitet.
Nicht erklärt wird das gemeindliche Einvernehmen zu dem Flat Screen.
Wegen
der Werbeanlagen ist auch das Straßenbauamt Weilheim zu beteiligen.