Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zum Bauantrag nach den Plänen der Architektin Darya Kogan, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 17. August 2017, wird das gemeindliche
Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.
Für die Erschließung über das Grundstück
Fl.Nr. 48 / 6 ist eine Grunddienstbarkeit (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht)
vorzulegen.
Der evtl. Stellplatzmehrbedarf ist durch das
Landratsamt Starnberg zu überprüfen und zu sichern.
Die Belange des Denkmalschutzes werden
berührt, es liegt ein Baudenkmal vor.