Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

 

Zum Bauantrag nach den Plänen der Architektin Darya Kogan, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 17. August 2017, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.

 

Für die Erschließung über das Grundstück Fl.Nr. 48 / 6 ist eine Grunddienstbarkeit (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) vorzulegen.

 

Der evtl. Stellplatzmehrbedarf ist durch das Landratsamt Starnberg zu überprüfen und zu sichern.

 

Die Belange des Denkmalschutzes werden berührt, es liegt ein Baudenkmal vor.