Sitzung: 19.09.2017 BA/046/XIV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Vorlage: Ö/0598/XIV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
- Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der
Beschlussvorlage der Verwaltung
(Drucksache Ö 0598) vom 15.09.2017.
- Auf der Grundlage der in der Begründung zu
dieser Beschlussvorlage dargestellten Festsetzungen wird für den in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 178/GAUTING eine
Konkretisierung der Planungskonzeption ergänzend zu den im Beschluss des
Bauausschusses vom 10.05.2016 genannten Zielen wie folgt vorgenommen:
-
Der Bauraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 844/3 soll
aus Gründen der Fernwirkung, des vorhandenen Baumbestands sowie der Vermeidung
von Hangrutschgefahren deutlich von der Hangkante zurückgesetzt werden.
-
Im Hinblick auf eine Fernwirkung soll eine
gestaffelte Höhenentwicklung von 2 Geschossen und nur in kleinen Teilbereichen
3 Geschossen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 844/3 und 845 festgesetzt werden.
-
Die Bauräume auf dem Grundstück Fl.Nr. 845 sollen
abgerückt von den vorhandenen Grundstücksgrenzen festgelegt werden.
-
Im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung soll
eine GRZ von max. 0,3 festgesetzt werden. Diese GRZ soll als Bauraumbezug über
eine GR auf verschiedene Bauräume verteilt werden.
-
Im Bereich des Zacherlweges soll eine
Wendemöglichkeit vorgesehen werden. Der Teil des Zacherlweges im Bereich der
Grundstücke Fl.Nrn. 844/8, 844/11 und 844/3 soll daher in den Geltungsbereich
des Bebauungsplans einbezogen werden.
- Die Gemeinde Gauting erlässt aufgrund der §§ 14, 16 und 17
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I
S. 1057) i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
(GO), zuletzt geändert durch Art. 17 a
Abs. 2 des Gesetzes vom 13. 12. 2016 (GVBl. S. 335) eine Satzung
über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplans Nr. 178/GAUTING für die Grundstücke Fl.Nrn.
844/3, 844/8 und 845 westlich des Zacherlwegs mit folgendem Inhalt:
Satzung
über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplans Nr. 178/GAUTING für die Grundstücke Fl.Nrn. 844/3, 844/8 und 845
westlich des Zacherlwegs
§ 1
Räumlicher
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem
Lageplan, der als Anlage zur Veränderungssperre Teil dieser Satzung ist.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst den in diesem Lageplan schwarz
umrandeten Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 844/3, 844/8 und 845, Gemarkung Gauting
westlich des Zacherlwegs.
§ 2
Rechtswirkungen
der Veränderungssperre; Ausnahmen
Die unzulässigen Veränderungen ergeben sich aus § 14 Abs. 1 Ziffer 1 und
2 BauGB, die von der Veränderungssperre nicht erfassten Vorhaben aus § 14 Abs.
3 BauGB. Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14
Abs. 2 BauGB erteilt werden.
§ 3
Inkrafttreten;
Außerkrafttreten
Die Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie
tritt außer Kraft, wenn und soweit der Bebauungsplan in Kraft getreten ist,
spätestens nach Ablauf von zwei Jahren (§ 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB). Die
Verlängerung ihrer Geltungsdauer nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB bleibt
unberührt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 178/GAUTING für die
Grundstücke Fl.Nrn. 844/3, 844/8 und 845 westlich des Zacherlwegs sowie
über den Erlass einer Veränderungssperre für den Umgriff des Bebauungsplans
öffentlich bekannt zu machen und das Änderungsverfahren entsprechend den
Vorschriften des Baugesetzbuchs im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a
BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchzuführen.