Nachtrag: 15.09.2017
Sitzung: 19.09.2017 BA/046/XIV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu den im Bauvorbescheidsantrag
nach den Plänen des Architekten W. Koziol in der
Fa. plan x Architekten GmbH mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 13.04.2017, gestellten Fragen wird das
gemeindliche Einvernehmen nicht erklärt:
3. Wird der Grenzbebauung zum westlichen
Nachbar Fl.Nr. 118, wie sie im Bestand vorliegt, zugestimmt?
Nein.
Das Bauvorhaben entspricht wegen Kommunbebauung nicht den Zielsetzungen
des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 21 / Unterbrunn.
Einer Ausnahme von der Veränderungssperre wird nicht zugestimmt.
Beim Bauantrag sind das natürliche und das
künftige Gelände mit Höhenquoten in allen Ansichten der Planung einzutragen.
Die Belange des Denkmalschutzes sind zu
berücksichtigen, da sich auf dem Nachbargrundstück (Fl.Nr. 116) ein
denkmalgeschütztes Gebäude befindet.
Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht-
oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die
Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum
BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu
integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der
Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die
öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes Niederschlagswasser ist
ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des Baumbestandes generell
(Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und
Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen
usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung
den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung,
insbesondere bei Tiefgaragenrampen, eine Begrünung vorzusehen.