Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Vortrag Herr Rodrian, siehe Anlage

 

An der Diskussion bezüglich der Kürzung des Budgets des Energiesparförderprogramms um 5.000 € auf 55.000 € beteiligen sich die Erste Bürgermeisterin sowie die Gemeinderäte Franke und Ebner. Die 5.000 €, um die das Energiesparförderprogramm gekürzt werden solle, stünden in 2018 zur Einrichtung einer e-Ladestation zur Verfügung und ermöglichten damit eine Maßnahme, die zur Förderung der e-Mobilität in Gauting beitragen würde.


Beschluss:

 

1.      Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss  nimmt Kenntnis von der Beschluss-vorlage Ö 0605 der Verwaltung zur Erweiterung des Energiesparförderprogramms zur energetischen Sanierung und zur Anpassung des Energiesparförderprogramms zur finanziellen Förderung der Elektromobilität.

Ja 13  Nein 0

2.      Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss  beschließt die Fortführung des Gautinger Energiesparförderprogramms (Förderung energetischer Sanierung, Förderung der Elektromobilität, Förderung der Dachbegrünung bei Garagen und Carports) mit dem Energiesparförderprogramm 2018.

Ja 13  Nein 0

3.      Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss beschließt die Erweiterung des Programms zur Förderung energetischer Sanierung wie folgt:


Die Förderung Stationäre Solarstromspeicher im Förderprogramm energetische Sanie-rung, die in Verbindung mit einer neu zu bauenden Photovoltaik-Anlage angeschafft werden sowie die Nachrüstung bestehender PV-Anlagen mit einem stationären Solar-stromspeicher, sofern die PV-Anlage nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurde.

In beiden Fällen darf die PV-Anlage jedoch nur eine Nennleistung von maximal 30 kWp haben. Wird mehr als 30 kWp PV-Leistung mit dem Batteriespeicher verbunden, dann ist dieser nicht mehr förderfähig. Ebenso muss die Photovoltaik-Anlage an das öffentliche elektrische Netz angeschlossen sein (keine Förderung für Inselanlagen). Und es wird pro PV-Anlage maximal 1 Batteriespeicher gefördert, nicht mehrere Geräte. (entsprechend den aktuellen Förderrichtlinien der KfW).

Förderbetrag: 7,5%, max. 750 €.

Ja 13  Nein 0

 

4.      Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss  beschließt die Änderung des Programms zur Förderung der Elektromobilität wie folgt:

„Gefördert werden Anschaffungen im privaten und gewerblichen Bereich für elektrisch betriebene e-Bikes, Pedelecs, Lasten-Pedelecs oder Elektrorollern.

Ja 13  Nein 0

5.      Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Gemeinderat vorzuschlagen, für das Energiesparförderprogramm einen Betrag von 55.000 € zur Verfügung zu stellen und 5.000 € für eine öffentlich zugängliche Ladestation der Gemeinde Gauting.

Ja 13  Nein 0

 

6.      Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss  beauftragt die Stabsstelle Umweltmanagement die entsprechenden Änderungen in den Richtlinien des Energiesparförderprogramms vorzunehmen. Diese Änderungen treten mit der Veröffentlichung des Energiesparförderprogramms 2018 ab dem 01. Januar 2018 in Kraft.

Ja 13  Nein 0