Sitzung: 10.10.2017 UEV/020/XIV.WP
Vorlage: Ö/0605/XIV.WP
Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Vortrag Herr Rodrian, siehe Anlage
An der Diskussion bezüglich der Kürzung des Budgets des
Energiesparförderprogramms um 5.000 € auf 55.000 € beteiligen sich die Erste
Bürgermeisterin sowie die Gemeinderäte Franke und Ebner. Die 5.000 €, um die
das Energiesparförderprogramm gekürzt werden solle, stünden in 2018 zur
Einrichtung einer e-Ladestation zur Verfügung und ermöglichten damit eine
Maßnahme, die zur Förderung der e-Mobilität in Gauting beitragen würde.
Beschluss:
1. Der Umwelt-,
Energie- und Verkehrsausschuss nimmt
Kenntnis von der Beschluss-vorlage Ö 0605 der Verwaltung zur Erweiterung des
Energiesparförderprogramms zur energetischen Sanierung und zur Anpassung des
Energiesparförderprogramms zur finanziellen Förderung der Elektromobilität.
Ja 13 Nein 0
2. Der Umwelt-,
Energie- und Verkehrsausschuss
beschließt die Fortführung des Gautinger Energiesparförderprogramms
(Förderung energetischer Sanierung, Förderung der Elektromobilität, Förderung
der Dachbegrünung bei Garagen und Carports) mit dem Energiesparförderprogramm
2018.
Ja 13 Nein 0
3. Der Umwelt-,
Energie- und Verkehrsausschuss beschließt die Erweiterung des Programms zur
Förderung energetischer Sanierung wie folgt:
Die Förderung Stationäre Solarstromspeicher im Förderprogramm energetische
Sanie-rung, die in Verbindung mit einer neu zu bauenden Photovoltaik-Anlage
angeschafft werden sowie die Nachrüstung bestehender PV-Anlagen mit einem
stationären Solar-stromspeicher, sofern die PV-Anlage nach dem 31.12.2012 in
Betrieb genommen wurde.
In beiden Fällen darf die PV-Anlage jedoch
nur eine Nennleistung von maximal 30 kWp haben. Wird mehr als 30 kWp
PV-Leistung mit dem Batteriespeicher verbunden, dann ist dieser nicht mehr
förderfähig. Ebenso muss die Photovoltaik-Anlage an das öffentliche elektrische
Netz angeschlossen sein (keine Förderung für Inselanlagen). Und es wird pro
PV-Anlage maximal 1 Batteriespeicher gefördert, nicht mehrere Geräte.
(entsprechend den aktuellen Förderrichtlinien der KfW).
Förderbetrag: 7,5%, max. 750 €.
Ja 13 Nein 0
4. Der Umwelt-,
Energie- und Verkehrsausschuss
beschließt die Änderung des Programms zur Förderung der Elektromobilität
wie folgt:
„Gefördert werden Anschaffungen im privaten und gewerblichen
Bereich für elektrisch betriebene e-Bikes, Pedelecs, Lasten-Pedelecs oder
Elektrorollern.
Ja 13 Nein 0
5. Der Umwelt-,
Energie- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Gemeinderat vorzuschlagen, für
das Energiesparförderprogramm einen Betrag von 55.000 € zur Verfügung zu
stellen und 5.000 € für eine öffentlich zugängliche Ladestation der Gemeinde
Gauting.
Ja 13 Nein 0
6. Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss beauftragt die Stabsstelle Umweltmanagement die entsprechenden Änderungen in den Richtlinien des Energiesparförderprogramms vorzunehmen. Diese Änderungen treten mit der Veröffentlichung des Energiesparförderprogramms 2018 ab dem 01. Januar 2018 in Kraft.
Ja 13 Nein 0