Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen der Architektin Elisabeth Stürzer, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 21.08.2017,
wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB mit folgenden
Maßgaben erklärt:
Die Landschaftsverträglichkeit, sowie die Privilegierung sind durch das
Landratsamt mit seinen Fachbehörden zu überprüfen.
Für den Anschluss an die öffentliche Kanalisation ist eine
Grunddienstbarkeit über Fl. Nr. 70 erforderlich.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.