Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Dr. Sklarek


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen der Antragstellerin mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 30.08.2017, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht erklärt.

 

Die freistehenden Werbeanlagen entsprechen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 136 / GAUTING.

 

Bebauungsplan 136 / Gauting            B Festsetzungen durch Text:

 

4.9       Werbeanlagen dürfen nur am Ort der gewerblichen Einrichtung angebracht werden.

4.9.2    Ausgeschlossen sind Werbefahnen

4.9.3    Freistehende Werbeanlagen dürfen max. 2,5 m² Fläche aufweisen.

 

Eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet.

 

 

Die bereits aufgestellten Werbeanlagen sind umgehend zu entfernen.